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Rückkehr - Was ist das Rückkehrgesetz?

Rückkehr

Was ist das Rückkehrgesetz?

Wenn Sie in ein anderes Land zurückkehren, können Sie von der SVB eine einmalige Leistung für den Umzug und eine monatliche Leistung für Ihren Lebensunterhalt bekommen. Das steht im Rückkehrgesetz.

Das Rückkehrgesetz regelt zwei Leistungen:

  • die Grundleistung
  • die Rückkehrleistung

Grundleistung

Die Grundleistung ist eine einmalige Leistung als Zuschuss zu den Umzugskosten. Die Umzugskosten sind nicht für jeden gleich. Deshalb gibt es verschiedene Zuschüsse. Welche Zuschüsse Sie bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Es gibt Zuschüsse für folgende Kosten:

  • Reise an den Zielort des Landes, in das Sie zurückkehren;
  • Gepäcktransport;
  • Aufbau einer neuen Existenz in dem Land, in das Sie zurückkehren;
  • Lagerung von Gütern in dem Land, in das Sie zurückkehren;
  • Transport von Hilfsmitteln für einen Behinderten;
  • Transport des Inventars eines Unternehmens.

Jeder Zuschuss besteht aus einem Festbetrag.

Rückkehrleistung

Die Rückkehrleistung ist ein Betrag, den Sie jeden Monat für Ihren Lebensunterhalt bekommen. Diese Leistung gibt es nur für Rückkehrer ab 45 Jahren. Wenn Sie im neuen Wohnland nicht mehr nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz versichert sind, bekommen Sie auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Wenn Sie eine Rückkehrleistung erhalten, erhalten Sie auch eine Grundleistung. Diese enthält keine Vergütung der Kosten für den Aufbau einer neuen Existenz, da dies bereits in der Rückkehrleistung enthalten ist. 

Wann können Sie diese Leistungen bekommen?

Sie haben Anspruch auf diese Leistungen, wenn Sie aus den Niederlanden zurückkehren in:

  • das Land, in dem Sie geboren sind, oder
  • das Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie besitzen oder besaßen,

Sind Sie Flüchtling oder wurde Ihnen Asyl in den Niederlanden gewährt? Und ziehen Sie in ein anderes Land? Auch dann können Sie finanzielle Unterstützung erhalten.

Das niederländische Migrationsinstitut NMI hilft Ihnen

Wenn Sie eine Rückkehr planen, können Sie sich an das niederländische Migrationsinstitut NMI (Nederlands Migratie Instituut) wenden. Das NMI hat eine eigene Telefonnummer, wo Ihre Fragen rundum das Rückkehrgesetz beantwortet werden, oftmals sogar in Ihrer eigenen Sprache.

Tel. (030) 236 42 45
täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr