Rückkehr
Wie beantragen Sie eine Leistung nach dem Rückkehrgesetz?
Sie können eine Grundleistung und/oder Rückkehrleistung beantragen, indem Sie das Antragsformular ausfüllen und dieses zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an unsere Geschäftsstelle in Leiden senden.
Antragsformular
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Antragsformular zu erhalten:
- Laden Sie das Formular von dieser Seite herunter.
- Rufen Sie unsere Geschäftsstelle in Leiden an. Die Telefonnummer lautet: (071) 512 9040. Wir senden Ihnen das Antragsformular zu.
Wenden Sie sich an das Nederlands Migratie Instituut (NMI). Die Mitarbeiter des NMI sind Ihnen auch beim Ausfüllen des Formulars behilflich.
Nachweise mitsenden
Zusammen mit dem Antragsformular müssen Sie einige Nachweise mitsenden.
Folgende Unterlagen müssen in jedem Fall mitgesendet werden:
Kopien des Reisepasses (oder eines anderen Ausweises) von Ihnen, Ihrem Partner, Ihren Kindern und anderen Personen, die mit Ihnen ziehen.
Ferner hängt es von Ihrer Situation ab, welche Nachweise wir außerdem benötigen:
- Wenn Sie oder Ihr Partner nicht die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, senden Sie eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung mit.
- Wenn sich Ihr Name oder Ihr Geburtsdatum oder der Name oder das Geburtsdatum Ihres Partners während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden geändert haben, fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.
- Wenn Sie in ein Land ziehen, dessen Staatsbürgerschaft Sie nicht besitzen, legen Sie einen Nachweis darüber bei, dass Sie in dem anderen Land wohnen dürfen.
- Wenn Ihr Partner bereits in dem Land wohnt, in das Sie ziehen, fügen Sie eine Lebensbescheinigung Ihres Partners und einen Nachweis darüber bei, dass Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
- Wenn Ihre Kinder bereits in dem Land wohnen, in das Sie ziehen, senden Sie eine Lebensbescheinigung für diese Kinder mit.
- Wenn ein Pflegekind mit Ihnen zusammen umzieht, fügen Sie einen Nachweis darüber bei, dass die Eltern oder der Vormund des Kindes damit einverstanden sind.
- Wenn Sie Schulden bei einer niederländischen staatlichen Einrichtung haben, legen Sie eine Bescheinigung darüber bei, dass Sie diese Schulden abbezahlen.

