Rückkehr
Sterbefall
Beim Tod eines Rückkehrleistungsberechtigten sorgen wir dafür, dass die Leistung beendet wird.
Sterbefall vor dem Wegzug
Wenn die oder der Verstorbene einen Antrag gestellt hat und sie oder er verstarb, bevor wir über den Antrag entschieden haben, bearbeiten wir den Antrag nicht weiter. Kann der Partner des Verstorbenen selbst eine Grundleistung oder Rückkehrleistung bekommen, bitten wir ihn, selbst einen Antrag zu stellen.Sterbefall nach dem Wegzug
Erhielt die oder der Verstorbene eine Rückkehrleistung, hängen die Folgen für die Leistung von der Familiensituation vor dem Sterbedatum ab.
• War die oder der Verstorbene alleinstehend?
Und gab es jemanden, der für die oder den Verstorbenen sorgte? Dann kann diese Person eventuell Sterbegeld bekommen. Das ist der Betrag, der der oder dem Verstorbenen noch zustand, beispielsweise die Rückkehrleistung für den Sterbemonat und den darauffolgenden Monat. Die Person, die für die oder den Verstorbenen sorgte, muss das Sterbegeld innerhalb eines halben Jahres bei uns beantragen.
Die Waise bekommt eine monatliche Leistung in Höhe der Rückkehrleistung der oder des Verstorbenen. Hinterlässt die oder der Verstorbene mehrere Waisen, wird der Betrag gleichmäßig auf alle Waisen verteilt.
• Wohnte der Verstorbene mit Ihnen zusammen?
Und bekommen Sie eine Rückkehrleistung? Dann wird die Rückkehrleistung in eine Leistung für Alleinstehende oder für Alleinstehende mit einem Kind unter 18 Jahren umgesetzt. Erhielt die oder der Verstorbene selbst eine Rückkehrleistung, prüfen wir, ob Sie als Partner eine Rückkehrleistung oder eine Anw-Hinterbliebenenleistung bekommen.

