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Rückkehr - Familiensituation und Ihre Rückkehrleistung

Rückkehr

Familiensituation und Ihre Rückkehrleistung

Mit der Rückkehrleistung können Sie die Kosten für Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Höhe der Leistung hängt unter anderem von Ihrer Familiensituation ab. Es gibt verschiedene Beträge für:
  • Alleinstehende;
  • Alleinstehende mit einem unverheirateten Kind unter 18 Jahren;
  • Personen mit Partner.

Sind Sie alleinstehend und finden Sie nach dem Wegzug aus den Niederlanden einen Partner oder bekommen Sie Kinder, ändert sich der Betrag Ihrer Rückkehrleistung nicht.

Der Betrag ändert sich jedoch, wenn Ihr Partner stirbt oder wenn Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird.