Rückkehr
Sie und Ihr Partner trennen sich
Sind Sie verheiratet und trennen sich, ändert sich Ihre Rückkehrleistung. Sie bekommen dann eine Leistung für Alleinstehende.
In einigen Fällen kann Ihr Expartner auch eine Rückkehrleistung bekommen. Setzen Sie sich dazu mit unserer Geschäftsstelle in Leiden in Verbindung.

