Rückkehr
Abzüge von Ihrer Rückkehrleistung
Krankenversicherungsbeiträge
Wenn Sie zu Lasten der Niederlande medizinische Leistungen in Ihrem Wohnland in Anspruch nehmen, behalten wir den Beitrag nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) von Ihrer Rückkehrleistung ein. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen. Wenn Sie in den Niederlanden die Erstattung von medizinischen Kosten beantragen, müssen wir für den niederländischen Verband der Krankenversicherungsträger (College voor Zorgverzekeringen, CVZ) von Ihrer Rückkehrleistung einen Zvw-Beitrag Ausland einbehalten.
Krankenversicherung
Wenn Sie eine Rückkehrleistung erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie eine weitere niederländische Sozialleistung beziehen, zum Beispiel eine WAO- oder WIA-Leistung, eine AOW-Leistung oder eine Anw-Leistung, bleiben Sie zu Lasten der Niederlande in Ihrem Wohnland nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versichert.
- Anderenfalls erhalten Sie einen Zuschuss.
Sind Sie zu Lasten der Niederlande in Ihrem Wohnland nach dem Zvw versichert, behalten wir den Krankenversicherungsbeitrag von Ihrer Rückkehrleistung ein. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen. Dabei werden die Kosten für medizinische Behandlung in diesem Land berücksichtigt.
Mit dem Zuschuss können Sie im Wohnland selbst eine Krankenversicherung abschließen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen. Sie erhalten den Zuschuss zusammen mit Ihrer Rückkehrleistung.
Krankenversicherungszuschlag
Wenn Sie in Ihrem Wohnland weiterhin zu Lasten der Niederlande nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz versichert sind, können Sie möglicherweise einen Krankenversicherungszuschlag bekommen. Das Finanzamt zahlt Ihnen diesen Zuschlag aus. Weitere Informationen über den Krankenversicherungszuschlag sowie ein Antragsformular finden Sie auf der unten stehenden Website.

