Rückkehr
Sie verlassen die Niederlande
Wenn Sie eine Grundleistung oder Rückkehrleistung beantragt haben, bekommen Sie von uns ein Schreiben. Diesem Schreiben ist eine Wegzugkarte beigefügt. Geben Sie auf dieser Karte das Datum Ihres Wegzugs aus den Niederlanden an. Um eine Leistung zu erhalten, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten in das neue Wohnland umziehen.
Die Vergütung Ihrer Reise- und Transportkosten, die in der Grundleistung enthalten ist, bekommen Sie, nachdem wir Ihre Wegzugkarte erhalten haben.
Informieren Sie uns, wenn sich Ihr Umzugstermin verschiebt
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie früher oder später wegziehen als auf der Wegzugkarte von Ihnen angegeben. Wir sorgen dafür, dass Sie das Geld rechtzeitig bekommen.
Hat Ihr Umzug nicht innerhalb von 6 Monaten stattgefunden und haben Sie uns den Aufschub nicht gemeldet? Dann beenden wir Ihre Leistungen. Die Vergütungen, die Sie bereits erhalten haben, müssen Sie zurückzahlen.
Keine Wegzugkarte erhalten?
Haben Sie von uns keine Wegzugkarte erhalten oder haben Sie die Karte verloren? Setzen Sie sich dann mit unserer Geschäftsstelle in Leiden in Verbindung. Wir schicken Ihnen eine neue Wegzugkarte.

