Rückkehr
Wann zahlt die SVB?
Die Vergütung Ihrer Reise- und Transportkosten, die zur Grundleistung gehört, erfolgt vor Ihrem Wegzug. Um diese Kosten erstatten zu können, muss uns jedoch Ihre Wegzugkarte 5 Wochen vor Ihrem Umzug vorliegen. Wir überweisen den Betrag auf Ihr Konto in den Niederlanden. Eine Scheckauszahlung ist nicht möglich.
Die Vergütung für den Aufbau einer neuen Existenz im neuen Wohnland zahlen wir Ihnen nach dem Wegzug. Wir überweisen auf Ihr Konto in dem Land, in das Sie ziehen.
Die Vergütung für die Transportkosten des Inventars eines Unternehmens oder für die Hilfsmittel eines Behinderten zahlen wir direkt an das Unternehmen, das für den Transport sorgt.
Abmelden bei der Gemeinde für eine Rückkehrleistung
Um eine Rückkehrleistung und einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu erhalten, müssen Sie und Ihre Familienmitglieder, die mit Ihnen wegziehen, sich bei der Gemeinde abmelden. Sobald wir von der Gemeinde über Ihre Abmeldung informiert wurden, sorgen wir für die Zahlung Ihrer Rückkehrleistung und des Zuschusses. Wir überweisen auf Ihr Konto in dem Land, in das Sie ziehen.

