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Rückkehr - Rückkehrleistung in Kombination mit anderen Leistungen

Rückkehr

Rückkehrleistung in Kombination mit anderen Leistungen

Wenn Sie in Ihrem neuen Wohnland eine weitere Leistung aus den Niederlanden erhalten, ziehen wir diese Leistung von Ihrer Rückkehrleistung ab. Für die einmalige Grundleistung ist es nicht von Bedeutung, ob Sie noch eine andere Leistung erhalten.

Einkünfte, die von uns abgezogen werden

Folgende Leistungen ziehen wir von der Rückkehrleistung ab:

  • WAO: Erwerbsminderungsversicherungsgesetz
  • WAZ: Erwerbsminderungsversicherungsgesetz für Selbständige
  • WAJONG: Gesetz über die Erwerbsminderungsversicherung der Frühbehinderten
  • AOW: Allgemeines Altersgesetz
  • Anw: Allgemeines Hinterbliebenengesetz
  • TW: Zulagengesetz

Erhalten Sie eine oder mehrere der oben genannten Leistungen? Dann bekommen Sie eine niedrigere oder in manchen Fällen keine Rückkehrleistung. Wenn die andere Leistung höher oder niedriger wird, ändern wir den Betrag der Rückkehrleistung.

Einkünfte, die von uns nicht abgezogen werden

Die folgenden Einkünfte ziehen wir nicht von Ihrer Rückkehrleistung ab:

  • Urlaubsgeld
  • AOW-Bonus
  • Anw-Bonus
  • Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten