Sterbefall
Bei einem Sterbefall müssen die Hinterbliebenen sich plötzlich um vieles kümmern. Die SVB hilft Ihnen.
Wem muss ich den Sterbefall melden?
Der oder die Verstorbene wohnte in den Niederlanden
Sie brauchen uns nicht über den Sterbefall zu unterrichten. In jedem Fall müssen Sie der Wohngemeinde den Sterbefall melden. Häufig übernimmt das Bestattungsinstitut diese Aufgabe.
Die Wohngemeinde informiert uns über den Sterbefall. Wir senden den Hinterbliebenen ein paar Tage später ein Schreiben zu.
Der oder die Verstorbene wohnte nicht in den Niederlanden
Informieren Sie die SVB immer über einen Sterbefall. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir können die Leistungszahlung des Verstorbenen rechtzeitig einstellen und Sie direkt informieren, zum Beispiel ob Sie Anspruch auf eine Anw-Hinterbliebenenleistung haben.
Mehr Hilfe
Möchten Sie wissen, welche Folgen ein Sterbefall für die Leistungen hat, die die SVB auszahlt? Beantworten Sie die unten stehenden Fragen und Sie erhalten eine Übersicht der Dinge, die Sie wissen sollten.
Beantworten Sie die folgenden Fragen
Meine SVB
Für Kindergeld, AOW, Anw und TOG. Hier können Sie einen Leistungsantrag stellen, Änderungen melden oder Ihre Daten einsehen.

