Ich ziehe mit einer anderen Person zusammen
Folgen bei gemeinsamer Haushaltsführung
Wenn Sie mit einem Partner zusammenziehen, ändert sich Ihr Leben einschneidend. Dabei können auch Aspekte eine Rolle spielen, an die Sie nicht direkt gedacht haben.
Ein gemeinsamer Haushalt hat nämlich Konsequenzen für die Leistungshöhe, wenn Sie eine der folgenden Leistungen von der SVB erhalten:
- AOW-Altersleistung
- Anw-Hinterbliebenenleistung
- Kindergeld und TOG-Zuschuss
- Ergänzende Sozialhilfe
- Rückkehrleistung
Was versteht die SVB unter "zusammenwohnen"?
Aus Sicht der SVB wohnen Sie zusammen, wenn Sie:
- Ihren Wohnraum mit einer Person über 18 Jahren teilen und
- die Haushaltskosten teilen oder
- füreinander sorgen.
Wir nennen die Person, mit der Sie zusammenwohnen, Ihren "Partner". Das kann Ihr Ehepartner sein, Ihr Freund oder Ihre Freundin, aber auch ein Bruder, eine Schwester oder ein Enkelkind.
Freiwillig versichert oder Entsendung?
Hat die SVB Ihnen eine Entsendebescheinigung ausgestellt? Oder zahlen Sie freiwillige Beiträge für die AOW- oder Anw-Versicherung? Setzen Sie sich dann mit unserer Geschäftsstelle Versicherungen in Verbindung. Wir informieren Sie ausführlich über mögliche Konsequenzen Ihrer neuen Wohnsituation.
Möchten Sie wissen, welche Folgen der gemeinsame Haushalt für Ihre Leistung oder für die Leistung Ihres Partners hat? Beantworten Sie dann die unten stehenden Fragen. Sie sehen direkt, ob die Leistungshöhe gleich bleibt oder die Leistung höher oder niedriger wird.
Beantworten Sie die folgenden Fragen
Meine SVB
Für Kindergeld, AOW, Anw und TOG.
Hier können Sie einen Leistungsantrag stellen, Änderungen melden oder Ihre Daten einsehen.

