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Kindergeld - Ihre Familie zieht aus den Niederlanden fort

Kindergeld

Ihre Familie zieht aus den Niederlanden fort

Wenn Sie Kindergeld bekommen und ins Ausland ziehen, aber weiterhin in den Niederlanden arbeiten, wirkt sich dies in den meisten Fällen nicht auf Ihr Kindergeld aus.

Arbeiten Sie jedoch auch im Ausland, bekommen Sie nur noch in den folgenden Situationen niederländisches Kindergeld:

  • Sie arbeiten vorübergehend im Ausland und verfügen über eine Entsendeerklärung oder
  • Sie arbeiten als Niederländer(in) im Ausland für eine niederländische Behörde oder
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für einen Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden und befördern selbst Personen oder Frachtgut außerhalb der Niederlande.

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, aber in ein Land außerhalb der EU oder des EWR ziehen, bekommen Sie nur dann niederländisches Kindergeld, wenn Ihr Wohnland ein Kontrollabkommen mit den Niederlanden geschlossen hat. Darin wurde die Kontrolle von Leistungen wie beispielsweise dem Kindergeld vereinbart.

Familienleistung aus einem anderen Land

In manchen Fällen bekommen Sie oder Ihr Partner auch Familienleistung eines anderen Landes oder einer internationalen Organisation. Das ist der Fall, wenn:

  • Sie oder Ihr Partner für eine internationale Organisation arbeiten oder
  • Sie oder Ihr Partner bei einer staatlichen Behörde eines anderen Landes arbeiten oder
  • Sie in den Niederlanden arbeiten und Ihr Partner außerhalb der Niederlande wohnt und arbeitet.

Die Länder haben miteinander vereinbart, welcher Leistungsanspruch Vorrang hat: der niederländische oder der aus dem anderen Land. Wenn Sie die ausländische Leistung bekommen und diese niedriger ist als die niederländische, ergänzen wir den Betrag bis zur Höhe des niederländischen Kindergelds.

Wenn Sie auch im Ausland arbeiten, bekommen Sie in den nachfolgenden Fällen noch niederländisches Kindergeld:

  • Sie arbeiten vorübergehend außerhalb der Niederlande und haben eine Entsendebescheinigung.
  • Sie arbeiten als NiederländerIn im Ausland für eine niederländische Behörde.
  • Sie arbeiten im internationalen Transportwesen für ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden. Sie transportieren selbst Personen oder Waren außerhalb der Niederlande.

Familienleistung aus einem anderen Land

Es kann vorkommen, dass Sie oder Ihr Partner auch Familienleistung eines anderen Landes oder einer internationalen Organisation beziehen. Dies ist der Fall, wenn:

  • Sie oder Ihr Partner für eine internationale Organisation arbeiten oder
  • Sie oder Ihr Partner bei einer staatlichen Behörde eines anderen Landes arbeiten oder
  • Sie in den Niederlanden arbeiten und Ihr Partner außerhalb der Niederlande wohnt und arbeitet.

Die Länder haben miteinander vereinbart, welcher Leistungsanspruch Vorrang hat: der niederländische oder der aus dem anderen Land. Wenn Sie die ausländische Leistung bekommen und diese niedriger ist als die niederländische, ergänzen wir den Betrag bis zur Höhe des niederländischen Kindergelds.