Kindergeld
Sie wohnen und arbeiten außerhalb der Niederlande
Wenn Sie in ein anderes Land ziehen und dort arbeiten, wird das Kindergeld meistens beendet.
Sie wohnen und arbeiten außerhalb der Niederlande
Wenn Sie in ein anderes Land ziehen und dort arbeiten, wird das Kindergeld meistens beendet.
Manchmal besteht Kindergeldanspruch bei Arbeit im Ausland
Wenn Sie außerhalb der Niederlande arbeiten, bekommen Sie noch niederländisches Kindergeld, wenn:
- Sie eine Entsendebescheinigung für die vorübergehende Arbeit außerhalb der Niederlande haben;
- Sie als Niederländer(in) für eine niederländische Behörde arbeiten;
- Sie für ein niederländisches Transportunternehmen Personen oder Güter außerhalb der Niederlande befördern.
Familienleistung aus einem anderen Land
In manchen Fällen bekommen Sie oder Ihr Partner auch Familienleistung eines anderen Landes oder einer internationalen Organisation. Das ist der Fall, wenn:
- Sie oder Ihr Partner für eine internationale Organisation arbeiten oder
- Sie oder Ihr Partner bei einer staatlichen Behörde eines anderen Landes arbeiten oder
- Sie in den Niederlanden arbeiten und Ihr Partner außerhalb der Niederlande wohnt und arbeitet.
Die Länder haben miteinander vereinbart, welcher Leistungsanspruch Vorrang hat: der niederländische oder der aus dem anderen Land. Wenn Sie die ausländische Leistung bekommen und diese niedriger ist als die niederländische, ergänzen wir den Betrag bis zur Höhe des niederländischen Kindergelds.
Nicht nur das Kindergeld, auch ein eventueller Unterhaltszuschuss nach dem TOG und das kindgebundene Budget sind Familienleistungen. Ist zwar das Kindergeld aus dem anderen Land höher, aber Sie haben auch Anspruch auf einen TOG-Zuschuss oder das kindgebundene Budget, kann der Gesamtbetrag der niederländischen Familienleistungen doch höher ausfallen als das Kindergeld aus dem anderen Land. Ein Kindergeldantrag in den Niederlanden kann in solchen Fällen sinnvoll sein. Wir prüfen dann, ob Sie ergänzende Zahlungen erhalten können.
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