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Kindergeld - Kindergeld bei Wohnort außerhalb der Niederlande

Kindergeld

Kindergeld bei Wohnort außerhalb der Niederlande

Die SVB zahlt Kindergeld, wenn Sie oder Ihr Kind in ein Land ziehen, mit dem die Niederlande ein "Kontrollabkommen" geschlossen haben. In diesem Abkommen wurden Vereinbarungen zur Kontrolle von Leistungen wie dem Kindergeld getroffen.

Alle EU-Mitgliedstaaten erfüllen diese Voraussetzung, aber auch eine Reihe anderer Länder, zum Beispiel die Türkei und Marokko.

Geben Sie das Land ein, in das Sie oder Ihr Kind ziehen. Sie sehen dann, ob die Niederlande ein Abkommen mit diesem Land haben.