Kindergeld
Sie und Ihr Partner trennen sich
Wenn Sie und Ihr Partner sich trennen, wird dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das Kindergeld gezahlt. Auch wenn Sie Unterhaltsleistungen für ein Kind zahlen, das bei Ihrem Ex-Partner wohnt, erhält Ihr Ex-Partner das Kindergeld.
Ihr Kind wohnt abwechselnd bei beiden Eltern
Wenn Ihr Kind abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Ex-Partner wohnt, verteilt die SVB das Kindergeld zwischen Ihnen beiden. Wir nennen das "co-ouderschap" (gemeinsames Sorgerecht).
Wie viel Kindergeld beide Eltern erhalten, stellen wir anhand des Gerichtsurteils, des so genannten Elternplans oder der schriftlichen Elternvereinbarung fest. Diese enthalten in der Regel Vereinbarungen zur Betreuung und Versorgung der Kinder. Wurden keine Absprachen getroffen, zahlt die SVB beiden Eltern jeweils die Hälfte des Kindergelds.
Kinder, die vor 1995 geboren wurden
Erhalten Sie Kindergeld für ein Kind, das vor dem 1. Januar 1995 geboren wurde? Dann berücksichtigen wir bei der Feststellung des richtigen Betrags auch die Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten. Auch Kinder, die bei Ihrem Ex-Partner wohnen, werden zum Teil mitberücksichtigt.
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