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Kindergeld - Bußgeld und Sanktionen

Kindergeld

Bußgeld und Sanktionen

Wenn sich Ihre Situation ändert, kann sich dies auf Ihre Leistung oder Ihr Kindergeld auswirken. Der Betrag kann niedriger oder höher werden. Wir sorgen dafür, dass Sie immer den richtigen Betrag bekommen. Aus diesem Grund müssen Sie uns innerhalb von 4 Wochen über Änderungen informieren. Wohnen Sie außerhalb der Niederlande, teilen Sie uns Änderungen innerhalb von 6 Wochen mit. Informieren Sie uns nicht oder zu spät, kann die SVB ein Bußgeld oder eine Sanktion verhängen.

Bußgeld

Wir verhängen ein Bußgeld, wenn:

  • Sie eine Änderung zu spät gemeldet haben;
  • Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben.

Ein Bußgeld beträgt immer mindestens 52 €. Je nach der Höhe des überzahlten Betrags kann sich das Bußgeld noch erhöhen. Überzahlte Leistungsbeträge müssen zudem immer zurückgezahlt werden. Informieren Sie uns ein zweites Mal zu spät, falsch oder unvollständig, erhöht sich das Bußgeld.

Verwaltungssanktion

Wenn Sie nicht oder zu spät auf unsere Fragen antworten, verhängt die SVB eine Sanktion. Das bedeutet, dass wir einmalig mindestens 25 € von Ihrer Leistung oder Ihrem Kindergeld einbehalten. Passiert dies häufiger, erhöhen wir diesen Betrag.

Das erste Mal

Sind Sie zum ersten Mal zu spät? Und haben Sie dadurch nicht zu viel Geld bekommen? Dann erhalten Sie eine Verwarnung. Beachten Sie jedoch: Versäumen Sie innerhalb von 2 Jahren nochmals eine Änderungsmeldung, wird eine Sanktion oder ein Bußgeld verhängt.