Kindergeld
Was gilt als Einkommen?
Das Einkommen Ihres Kindes kann sich auf Ihren Kindergeldanspruch auswirken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Einkünfte für das Einkommen Ihres Kindes mitgerechnet werden und welche nicht.
Einkünfte, die mitgerechnet werden
- Lohn oder Entgelt
- Einkommen aus einem eigenen Betrieb
- Leistungen, die der Arbeitgeber erbringt, zum Beispiel Kost und Logis
- Praktikumsvergütungen
- Vergütungen des Arbeitgebers, zum Beispiel für Fahrtkosten, Kleidung oder Sicherheitsausrüstung
- Erstattung von Lohnveranlagung
Einkünfte, die nicht mitgerechnet werden
- Taschengeld
- Zinsen eines Sparkontos
Kosten, die Sie abziehen dürfen
- Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (öffentliche Verkehrsmittel, 2. Klasse)
- Kosten für die Arbeit, wie Arbeitskleidung
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