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Kindergeld - Wie viel darf Ihr Kind dazuverdienen?

Kindergeld

Wie viel darf Ihr Kind dazuverdienen?

Viele Kinder haben einen Nebenjob. Ist Ihr Kind noch unter 16 und wohnt es bei Ihnen zu Hause, spielen die Nebeneinkünfte Ihres Kindes keine Rolle. Sie bekommen Ihr Kindergeld in üblicher Höhe.

Auswirkung von Nebeneinkünften auf den Kindergeldanspruch bei 16- oder 17-jährigen Kindern

Ist Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt oder wohnt es nicht bei Ihnen zu Hause? Dann sind die Nebeneinkünfte Ihres Kindes relevant. Beachten Sie bitte, dass es einen zulässigen Grenzbetrag gibt. Übersteigt das Einkommen Ihres Kind in einem Quartal diesen Grenzbetrag, bekommen Sie kein Kindergeld mehr. Die Obergrenze wird jedes Jahr im Oktober angepasst und betrifft einen Nettobetrag, also das Einkommen, das Ihr Kind wirklich bekommt.

Zusätzliches Einkommen durch Ferienjob

In den Sommerferien haben Kinder zuweilen einen Ferienjob oder arbeiten mehr als sonst. Ihr Kind darf in den Sommerferien 1.250 € netto zusätzlich verdienen.

Ferienjob beim gleichen Arbeitgeber

Wenn Ihr Kind das ganze Jahr über einen Nebenjob hat und in den Ferien beim gleichen Arbeitgeber noch zusätzlich arbeitet, muss sich Ihr Kind von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über diese Ferienarbeit ausstellen lassen. Die SVB kann dann nach dem Sommer leicht feststellen, welche Beträge mit der durchgehenden Tätigkeit und welche Beträge mit der Ferienarbeit verdient wurden.

Melden Sie der SVB Einkünfte über 800 €

Die Nebeneinkünfte Ihres Kindes können im einen Quartal höher sein als im anderen, zum Beispiel durch Überstunden, Lohnsteuererstattung, Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt. Dadurch kann es passieren, dass Ihr Kind unerwartet mehr als den zulässigen Grenzbetrag verdient und Sie Kindergeld zurückzahlen müssen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie der SVB so früh wie möglich mitteilen, dass Ihr Kind in einem Quartal wahrscheinlich mehr als 800 € netto verdient - auch wenn Ihr Kind bis zum um einiges höher liegenden Grenzbetrag hinzuverdienen darf.

Wenn Ihr Kind weniger als 800 € netto in einem Quartal verdient, brauchen Sie uns dies nicht mitzuteilen.