Kindergeld
Sie treten anstelle eines Elternteils
Manchmal wird ein Kind nicht von seinen Eltern, sondern von einem/einer Familienangehörigen oder einem/einer Bekannten versorgt. Sorgen Sie für das Kind einer anderen Person, als ob es Ihr eigenes Kind wäre? In dem Fall können Sie Kindergeld beziehen, wenn:
- keine andere Person Kindergeld für das Kind bezieht.
- Sie die Kosten für das Kind bezahlen. Wenn Sie eine Pflegeerstattung beziehen, erhalten Sie kein Kindergeld.
- das Kind bei Ihnen zu Hause wohnt und Sie für die tägliche Erziehung und die Versorgung des Kindes zuständig sind, als ob Sie der Vormund des Kindes wären.

