Kindergeld
Sie sind zum Wohnen oder Arbeiten in die Niederlande gezogen
Wenn Sie ein Kind haben und zum Wohnen oder Arbeiten in die Niederlande ziehen, können Sie Kindergeld bekommen. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen und
- über eine Arbeitserlaubnis verfügen oder aus einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz stammen und
nicht über eine Entsendebescheinigung eines anderen Landes verfügen.
Ausländisches Kindergeld
Es kann vorkommen, dass Sie oder Ihr Partner Kindergeld eines anderen Landes oder von einer internationalen Organisation beziehen. Dies ist der Fall, wenn:
- Sie oder Ihr Partner für eine internationale Organisation arbeiten oder
- Sie oder Ihr Partner bei einer staatlichen Behörde eines anderen Landes arbeiten oder
- Sie in den Niederlanden arbeiten und Ihr Partner außerhalb der Niederlande wohnt und arbeitet.

