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Kindergeld - Manchmal zahlt auch die SVB das kindgebundene Budget

Kindergeld

In manchen Fällen zahlt die SVB kindgebundenes Budget und/oder Kinderbetreuungszuschlag

Es gibt zwei Situationen, in denen Sie das kindgebundene Budget nicht vom Belastingdienst (niederländisches Finanzamt), sondern von der SVB erhalten:

1. Sie erhalten eine Ergänzung zu einer ausländischen Familienleistung

In vielen Ländern erhalten Familien mit Kindern "Familienleistung". In den Niederlanden umfasst der Begriff Familienleistung das Kindergeld, den TOG-Zuschuss, das kindgebundene Budget und den Kinderbetreuungszuschlag. In bestimmten Situationen können Sie Familienleistung aus den Niederlanden und aus einem anderen Land bekommen. Die Länder haben miteinander vereinbart, welche Familienleistung dann "Vorrang" hat: die niederländische Leistung oder die Leistung aus dem anderen Land. Wenn Sie die volle Leistung aus dem anderen Land beziehen und diese unter dem Betrag der niederländischen Familienleistung liegt, zahlt die SVB den Differenzbetrag.

Wenn Sie kindgebundenes Budget und/oder Kinderbetreuungszuschlag erhalten, prüfen wir, ob der Betrag Ihrer Familienleistung aus dem anderen Land insgesamt unter der Summe des Kindergelds und des kindgebundenen Budgets aus den Niederlanden und/oder dem Kinderbetreuungszuschlag liegt. Wenn dies der Fall ist, zahlen wir den Differenzbetrag zwischen der Familienleistung aus dem anderen Land und der Summe des Kindergelds und kindgebundenen Budgets aus den Niederlanden. Dieser ergänzende Betrag wird quartalsweise jeweils nach Ablauf eines Quartals ausgezahlt.

2. Ihr Kind wohnt in Marokko

Erhalten Sie niederländisches Kindergeld für ein Kind, das in Marokko wohnt? Bekommen Sie darüber hinaus auch kindgebundenes Budget? In diesem Fall zahlen wir jedes Quartal sowohl das Kindergeld als auch das kindgebundene Budget an den Elternteil oder Versorger des Kindes in Marokko. Die SVB zahlt die Leistung jeweils nach Ablauf des Quartals.