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Kindergeld - Sie bekommen auch Kindergeld aus einem anderen Land

Kindergeld

Sie bekommen auch Kindergeld aus einem anderen Land

Es kann vorkommen, dass Sie oder Ihr Partner auch Kindergeld eines anderen Landes oder von einer internationalen Organisation beziehen. Dies ist der Fall, wenn:

  • Sie oder Ihr Partner für eine internationale Organisation arbeiten oder
  • Sie oder Ihr Partner bei einer staatlichen Behörde eines anderen Landes arbeiten oder
  • Sie in den Niederlanden arbeiten und Ihr Partner außerhalb der Niederlande wohnt und arbeitet.

Aufstockung des Kindergelds aus einem anderen Land

Die Länder haben vereinbart, welches Kindergeld Vorrang hat: das niederländische oder das des anderen Landes. Beziehen Sie Kindergeld aus einem anderen Land als den Niederlanden und liegt dieser Betrag unter dem niederländischen Kindergeldsatz? In dem Fall stockt die SVB den Betrag bis zur Höhe des niederländischen Kindergeldsatzes auf.