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Kindergeld - Kindergeld für Kinder, die vor 1995 geboren wurden

Kindergeld

Kindergeld für Kinder, die vor 1995 geboren wurden

Wurde Ihr Kind vor dem 1. Januar 1995 geboren, berücksichtigen wir auch die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Je mehr Kinder Sie haben, desto höher ist das Kindergeld für das Kind, das vor 1995 geboren wurde.

Alle Kinder werden mitgezählt

Alle Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, werden bei der Berechnung des Kindergelds für ein Kind, das vor 1995 geboren wurde, berücksichtigt. Das heißt, es werden auch die Kinder mitgezählt, die am oder nach dem 1. Januar 1995 geboren wurden. Wird für ein Kind doppeltes Kindergeld gezahlt, zählt dieses Kind doppelt. Auch ein Kind, das bei Ihrem ehemaligen Partner wohnt, wird berücksichtigt, wenn:

  • Ihr ehemaliger Partner das Kindergeld für dieses Kind erhält und
  • Sie Unterhaltsleistungen für die Versorgung des Kindes zahlen.

Beispiele

  • Sie haben ein Kind, das 2001 geboren wurde, und Zwillinge, die 1994 geboren wurden. Für Ihr 2001 geborenes Kind erhalten Sie 228,98 €. Für Ihre Zwillinge erhalten Sie den Betrag, der bei 3 Kindern bewilligt wird, also 322,73 € pro Kind.
  • Wenn Ihr 2001 geborenes Kind außer Haus wohnt und Sie für dieses Kind doppeltes Kindergeld beziehen, dann wird dieses Kind zwei Mal mitgezählt. Für die Zwillinge bekommen Sie in diesem Fall den Kindergeldsatz für eine Familie mit vier Kindern, nämlich 349,11 € pro Kind.