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Kindergeld - Kindergeldantrag

Kindergeld

Wie stellen Sie den Kindergeldantrag?

Wie Sie den Kindergeldantrag stellen müssen, richtet sich nach Ihrer Situation. Wählen Sie die auf Sie zutreffende Situation und lesen Sie mehr über die Antragstellung.

Sie wohnen in den Niederlanden und Ihr Kind wurde in den Niederlanden geboren

Sie erhalten innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Meldung der Geburt bei Ihrer Wohngemeinde Post von der SVB. Sie können dann Ihren Kindergeldantrag online stellen. Sie füllen den Antrag Schritt für Schritt am Bildschirm aus.

Bekommen Sie ein zweites oder weiteres Kind? Dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Wir passen Ihr Kindergeld automatisch für Sie an.

Haben Sie innerhalb von vier Wochen nach Meldung der Geburt noch keine Post bekommen? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Melden Sie Ihr Kind bei Ihrer Krankasse an

Vergessen Sie nicht, Ihr Kind innerhalb von vier Monaten nach der Geburt bei Ihrer Krankenkasse anzumelden. Sie riskieren sonst, dass Ihre Krankenkasse medizinische Kosten nicht erstattet.

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Sie wohnen außerhalb der Niederlande

Sie wohnen außerhalb der Niederlande und wollen in den Niederlanden Kindergeld beantragen. Das ist möglich, wenn Sie entweder in einem Land wohnen, das EU-/EWR-Mitgliedstaat ist, oder in einem anderen Land, mit dem die Niederlande ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen haben. Prüfen Sie, bei welcher SVB-Geschäftsstelle Sie Kindergeld beantragen können.

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Sie wohnen oder arbeiten seit Kurzem in den Niederlanden.

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, besteht möglicherweise Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld können Sie mit Ihrem DigiD beantragen.

Haben Sie keinen DigiD?

Sie können nachstehend einen DigiD beantragen. Oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir schicken Ihnen dann innerhalb weniger Tage einen Antragsvordruck zu.

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Andere Situationen

Beziehen Sie noch kein Kindergeld und trifft eine der folgenden Situationen auf Sie zu?

  1. Ein Kind ist in Ihren Haushalt gezogen.
  2. Ein Kind wohnt in Ihrem Haushalt, der/die ursprüngliche Antragsteller(in) des Kindergelds jedoch nicht (mehr).
  3. Sie haben ein Kind adoptiert.
  4. Sie haben ein Pflegekind aufgenommen.
  5. Ein Kind Ihres Partners/Ihrer Partnerin ist zu Ihnen gezogen.

Auch dann können Sie Kindergeld mit Ihrem DigiD beantragen (nur in niederländischer Sprache). Beziehen Sie bereits Kindergeld und nehmen Sie ein Adoptiv- oder Pflegekind in Ihre Familie auf? Melden Sie dies mit Ihrem DigiD als Änderung in Ihrer Familie.

Haben Sie keinen DigiD?

Nachstehend können Sie einen DigiD beantragen. Oder setzen Sie sich mit uns Verbindung. Wir schicken Ihnen dann innerhalb weniger Tage einen Antragsvordruck zu.

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