Sie arbeiten in mehreren EU-Mitgliedstaaten
Wenn Sie in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) arbeiten, sind Sie im Wohnland sozialversichert, vorausgesetzt, Sie arbeiten auch mindestens einen Tag pro Monat in Ihrem Wohnland.
Ist dies nicht der Fall, dann sind Sie in dem Land sozialversichert, in dem Sie überwiegend tätig sind.
Dauerhafte Arbeit außerhalb der Niederlande
Wenn Sie auf Dauer außerhalb der Niederlande arbeiten, sind Sie in den Niederlanden nicht mehr sozialversichert, zum Beispiel für Altersleistung und Kindergeld. Ab der Arbeitsaufnahme sind Sie im Beschäftigungsland versichert.
Entsendung nachweisen mit E101-Bescheinigung
In vielen Ländern kontrolliert die Gewerbeaufsichtsbehörde, ob ein Arbeitnehmer sozialversichert ist. Mit einer E101-Bescheinigung weisen Sie dies nach. In machen Fällen dürfen Sie ohne E101-Bescheinigung nicht arbeiten.