Internationale Entsendung
Sie sind selbstständig
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit außerhalb der Niederlande ausüben, sind Sie nicht mehr in der niederländischen Sozialversicherung versichert, zum Beispiel für die Altersrente, das Kindergeld oder die Hinterbliebenenleistung. Sie sind dann in dem Land versichert, in dem Sie arbeiten.
Nehmen Sie nur eine befristete Tätigkeit außerhalb der Niederlande auf, bleiben Sie in den Niederlanden versichert. Man spricht dann von einer Entsendung.

