Internationale Entsendung
Sie haben sich selbstständig gemacht
Um in den Niederlanden sozialversichert zu bleiben, müssen Sie im Prinzip bereits länger als 1 Jahr als Selbstständige(r) tätig gewesen sein.
Erst kürzlich begonnen und doch im Ausland arbeiten
Haben Sie erst vor Kurzem als selbstständiger Unternehmer begonnen? Wenn Sie einen Auftrag außerhalb der Niederlande annehmen möchten, können Sie dennoch in den Niederlanden sozialversichert bleiben, wenn:- Sie in den vergangenen 3 Monaten selbstständig gearbeitet haben oder ein eigenes Unternehmen aufgebaut haben;
- Ihr Betrieb bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) gemeldet ist;
- Sie eine Bescheinigung des niederländischen Finanzamts über die Art der Erwerbstätigkeit (VAR-Bescheinigung/Verklaring Arbeidsrelatie) haben;
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzen. Eine Aufenthaltsgenehmigung, mit der Sie in den Niederlanden arbeiten dürfen, ist auch ausreichend.
- in einem EU-Mitgliedstaat arbeiten werden. Nehmen Sie eine Tätigkeit in einem anderen Land auf, ist pro Land unterschiedlich geregelt, ob Sie in den Niederlanden versichert bleiben können. Lassen Sie sich unter der Telefonnummer (020) 656 52 77 genauer von uns beraten.

