Internationale Entsendung
Sie wollen außerhalb der Niederlande arbeiten
Wenn Sie dauerhaft außerhalb der Niederlande arbeiten, sind Sie in den Niederlanden nicht mehr sozialversichert, zum Beispiel für Altersrente, Kindergeld oder Erwerbsminderung. Sie sind ab Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit im Beschäftigungsland versichert.
Wenn Sie für Ihren niederländischen Arbeitgeber befristet in einem anderen Land tätig sind, bleiben Sie häufig doch in den Niederlanden versichert. Man spricht dann von einer Entsendung. Sie bleiben in den Niederlanden sozialversichert, wenn:
- Ihr Beschäftigungsland ein Mitgliedstaat der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ist oder ein Sozialversicherungsabkommen mit den Niederlanden geschlossen hat;
- Sie bei einem niederländischen Arbeitgeber angestellt sind;
- Ihr Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn zahlt;
- Ihr Arbeitgeber von Ihrem Lohn Sozialabgaben einbehält;
- Sie die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder eines Landes haben, das ein Sozialversicherungsabkommen mit den Niederlanden geschlossen hat.
Entsendung nachweisen mit E101-Bescheinigung
In vielen Ländern kontrolliert die Gewerbeaufsichtsbehörde, ob Sie sozialversichert sind. Mit einer E101-Bescheinigung können Sie dies nachweisen. Ohne E101-Bescheinigung dürfen Sie in manchen Fällen Ihre Tätigkeit nicht aufnehmen.
Sie nehmen eine Beschäftigung in Belgien auf
Arbeiten Sie vorübergehend in Belgien, muss Ihr Arbeitgeber dies im Rahmen der Limosa-Meldepflicht vorab in Belgien melden.

