Internationale Entsendung
Ihr Arbeitgeber transportiert Personen oder Güter innerhalb Europas
Sie arbeiten für einen Betrieb, der Personen oder Güter in Länder der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) transportiert. Arbeiten Sie außerhalb der Niederlande, bleiben Sie in der Regel in den Niederlanden sozialversichert, zum Beispiel für die Rente, das Kindergeld, Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung. Dies ist der Fall, wenn:
- Sie in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen;
- Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, die er von Ihrem Lohn einbehält, an das niederländische Finanzamt abführt.
Sie bleiben in den Niederlanden versichert, wenn Sie selbst Personen oder Güter transportieren
Dies gilt zum Beispiel für:
- Reisebusfahrer
- Taxifahrer
- Lastwagenfahrer
- Piloten, Stewards und Stewardessen
- Maschinisten, Schaffner
- Binnenfahrtschiffer und Matrosen
Ausnahme: überwiegende Tätigkeit im Wohnland
Wohnen Sie nicht in den Niederlanden, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat? Wenn Sie zu mehr als 70 % in Ihrem Wohnland arbeiten, sind Sie dort sozialversichert. Ihr Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge daher auch in diesem Land ab.
Entsendung nachweisen mit E101-Bescheinigung
In vielen Ländern kontrolliert die Gewerbeaufsichtsbehörde, ob Sie sozialversichert sind. Mit einer E101-Bescheinigung können Sie dies nachweisen. Ohne E101-Bescheinigung dürfen Sie in manchen Fällen Ihre Tätigkeit nicht aufnehmen.
Genauere Auskunft über das Verfahren in Belgien und Deutschland erteilen Ihnen das Büro für deutsche Angelegenheiten (BDZ).
Informationen über andere Länder erhalten Sie bei uns unter der Telefonnummer (020) 656 52 77.

