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Internationale Entsendung - Sie arbeiten für zwei Arbeitgeber in verschiedenen Ländern

Internationale Entsendung

Zwei Arbeitgeber in verschiedenen Ländern

Im Wohnland versichert

Sie haben zwei Arbeitgeber: einen in Ihrem Wohnland und einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). In diesem Fall sind Sie im Wohnland versichert.

Beitragszahlung im Wohnland

Ihre Arbeitgeber aus beiden Ländern müssen Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und in Ihrem Wohnland abführen.

  • Genauere Auskunft über das Verfahren in Deutschland erteilen Ihnen das Büro für deutsche Angelegenheiten (BDZ).
  • Informationen über andere Länder erhalten Sie bei uns unter der Telefonnummer (020) 656 52 77.

Nebenjob im Wohnland

Haben Sie einen Nebenjob in Ihrem Wohnland? Wir können eventuell für Sie regeln, dass Sie auch für den Nebenjob in dem Land versichert sind, in dem Sie Ihrer Hauptbeschäftigung nachgehen. Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge dann in diesem Land. Füllen Sie hierzu das Antragsformular aus und senden Sie uns den Antrag zu. Wir bemühen uns zu regeln, dass Sie nur in dem Land, in dem Sie überwiegend arbeiten, auch Beiträge zahlen.