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Internationale Entsendung - Sie arbeiten in mehreren EU-Mitgliedstaaten

Internationale Entsendung

Sie arbeiten in mehreren EU-Mitgliedstaaten

Wenn Sie in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) arbeiten, sind Sie im Wohnland sozialversichert, vorausgesetzt, Sie arbeiten auch mindestens einen Tag pro Monat in Ihrem Wohnland. Arbeiten Sie nicht im Wohnland, sind Sie in dem Land sozialversichert, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Dauerhafte Arbeit außerhalb der Niederlande

Wenn Sie auf Dauer eine Arbeit in einem anderen Land aufnehmen, sind Sie in den Niederlanden nicht mehr für Altersrente, Kindergeld, Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung versichert. Ab der Arbeitsaufnahme sind Sie in Ihrem Beschäftigungsland versichert.

Entsendung nachweisen mit E101-Bescheinigung

In vielen Ländern kontrolliert die Gewerbeaufsichtsbehörde, ob Sie sozialversichert sind. Mit einer E101-Bescheinigung können Sie dies nachweisen. Ohne E101-Bescheinigung dürfen Sie in manchen Fällen Ihre Tätigkeit nicht aufnehmen.