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Internationale Entsendung - Wie beantragen Sie eine E101-Bescheinigung?

Internationale Entsendung

Wie beantragen Sie eine E101-Bescheinigung?

E101 schnell über Internet

Ihr Arbeitgeber kann die E101-Bescheinigung schnell und einfach über den Link unten auf dieser Seite beantragen. Er erhält die Bescheinigung dann innerhalb einer Woche. Werden Sie länger als 1 Jahr außerhalb der Niederlande arbeiten, erhält Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung innerhalb von 3 Monaten. In diesem Fall muss genauer geprüft werden, ob Sie entsandt werden können. Die Vorschriften sind von Land zu Land verschieden.

Sie benötigen den E101 direkt

Sie haben noch keine E101-Bescheinigung und dürfen aus diesem Grund Ihre Arbeit nicht aufnehmen. In einer solchen Situation können wir die E101-Bescheinigung an den Einsatzbetrieb außerhalb der Niederlande faxen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, das Antragsformular auszufüllen und hierbei die Faxnummer des ausländischen Betriebs anzugeben wie auch Ihre Telefonnummer und die Telefonnummer Ihres Arbeitgebers. Der Antrag kann an die folgende Nummer gefaxt werden: (0031) 20 656 58 88.

Antragstellung für bestimmte Länder innerhalb von drei Monaten nach Wegzug

Werden Sie in Ägypten, Australien, Kroatien, Mazedonien oder Neuseeland arbeiten? Ihr Arbeitgeber hat längstens 3 Monate Zeit, eine Entsendebescheinigung zu beantragen, nachdem Sie die Niederlande verlassen haben.

Sie nehmen eine Beschäftigung in Belgien auf

Arbeiten Sie vorübergehend in Belgien, muss Ihr Arbeitgeber dies im Rahmen der so genannten Limosa-Meldepflicht vorab in Belgien melden. Dies ist über die Limosa-Website möglich.

E101-Bescheinigung beantragen