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Internationale Entsendung - Mitteilungspflichtige Änderungen

Internationale Entsendung

Mitteilungspflichtige Änderungen

Ändert sich die Situation Ihres entsandten Arbeitnehmers, sollten Sie uns dies baldmöglichst mitteilen. Wir prüfen dann, ob sich dadurch etwas an seiner Sozialversicherung ändert.

Die folgenden Änderungen sind mitteilungspflichtig:

Ihr Arbeitnehmer zieht um

Ändert sich die Sozialversicherung Ihres Arbeitnehmers durch den Umzug, teilen wir Ihnen dies innerhalb von zwei Wochen mit. Ändert sich nichts an seiner Sozialversicherung, schicken wir Ihnen eine angepasste E101-Bescheinigung mit der neuen Wohnanschrift.

Ihr Arbeitnehmer arbeitet weniger im Wohnland

Arbeitet Ihr Arbeitnehmer in seinem Wohnland weniger als einen Tag pro Monat, sollten Sie uns dies mitteilen. Ändert sich dadurch die Sozialversicherung Ihres Arbeitnehmers, teilen wir Ihnen dies innerhalb von zwei Wochen mit.

Sie wollen eine Änderung melden

Änderungen können Sie uns per E-Mail schicken: id.verzekeringen@svb.nl. Teilen Sie uns auch die nachstehenden Arbeitnehmerdaten mit:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • burgerservicenummer

Oder senden Sie uns die Daten per Post:

Sociale Verzekeringsbank
Kantoor Verzekeringen
Postbus 357
NL-1180 AJ Amstelveen