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Internationale Entsendung - In welchem Land zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge?

Internationale Entsendung

In welchem Land zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge?

Beiträge zahlen im Land, in dem der Arbeitnehmer versichert ist

Arbeitet Ihr Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU), ist er in seinem Wohnland versichert. Er muss jedoch mindestens einen Tag pro Monat im Wohnland arbeiten. Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge in dem Land, in dem Ihr Arbeitnehmer versichert ist.

Anmelden Ihres Unternehmens im Land, in dem der Arbeitnehmer arbeitet

Registrieren Sie sich als Arbeitgeber im Land, in dem Ihr Arbeitnehmer arbeitet. Ihr Arbeitnehmer kann in diesem Land nämlich nur eine (Sozial-)Leistung erhalten, wenn Ihr Unternehmen dort registriert ist.

  • Weitere Informationen über Belgien und Deutschland erhalten Sie vom Büro für deutsche Angelegenheiten (BDZ).
  • Informationen über andere Länder erhalten Sie bei uns telefonisch unter +31 (0)20 656 52 77.