Internationale Entsendung
Ihr Arbeitnehmer arbeitet in mehreren EU-Ländern
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU), ist er in seinem Wohnland sozialversichert. Ihr Arbeitnehmer muss jedoch mindestens einen Tag pro Monat im Wohnland arbeiten. Arbeitet Ihr Arbeitnehmer nicht im Wohnland, ist er in dem Land sozialversichert, in dem der Arbeitgeber niedergelassen ist.
Dauerbeschäftigung außerhalb der Niederlande
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer auf Dauer außerhalb der Niederlande? Dann ist er in den Niederlanden beispielsweise nicht mehr nach dem AOW, gegen Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung versichert. Ihr Arbeitnehmer ist ab diesem Zeitpunkt in dem Land versichert, in dem er arbeitet.
Entsendenachweis mit E101-Bescheinigung
In vielen Ländern kontrolliert das Gewerbeaufsichtsamt, ob ein Arbeitnehmer sozialversichert ist. Auch das Unternehmen, in dem Ihr Arbeitnehmer eingesetzt wird, kann kontrollieren. Mit einer E101-Bescheinigung kann Ihr Arbeitnehmer nachweisen, dass er in den Niederlanden sozialversichert ist. Besitzt er keine E101-Bescheinigung, riskiert er ein Bußgeld des Gewerbeaufsichtsamts. In einigen Ländern kann ein Arbeitnehmer bei bestimmten Unternehmen ohne E101-Bescheinigung überhaupt nicht arbeiten.

