Internationale Entsendung
Sie sind Arbeitgeber
Wenn Ihr Arbeitnehmer dauerhaft eine Beschäftigung in einem anderen Land als den Niederlanden aufnimmt, ist er nicht mehr in der niederländischen Sozialversicherung, also zum Beispiel nach dem AOW, Anw oder in der Erwerbsminderungsversicherung, versichert. Ihr Arbeitnehmer ist ab diesem Zeitpunkt im Beschäftigungsland versichert. Ist Ihr Arbeitnehmer befristet für Sie außerhalb der Niederlande tätig, bleibt er jedoch in der Regel in den Niederlanden versichert. Die SVB spricht dann von "Entsendung".

