Internationale Entsendung
Eine A1/E101-Bescheinigung beantragen
A1/E101 schnell online anfordern
Am schnellsten erhalten Sie eine A1/E101-Bescheinigung mit dem Online-Verfahren über TWinternet. Sie brauchen weniger Angaben zu machen und Sie erhalten häufig innerhalb einer Woche Nachricht. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Status Ihrer Anträge online einzusehen
Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person (zum Beispiel Ihr Steuerberater) kann über Internet auf einfache Weise einen Antrag stellen.
Hat Ihr Unternehmen noch kein (neues) Benutzerkonto für das Online-Antragsverfahren oder haben Sie das Passwort oder den Benutzernamen vergessen, beantragen Sie einfach ein (neues) Benutzerkonto. Wir senden Ihnen am nächstfolgenden Arbeitstag ein Schreiben mit dem zu Ihrem Benutzernamen gehörenden Passwort zu. Gehen Sie bitte sorgfältig mit Ihren Login-Daten um.
Antragstellung für bestimmte Länder innerhalb von drei Monaten nach Wegzug
Wird Ihr Arbeitnehmer in Australien, Ägypten, Kroatien, Mazedonien oder Neuseeland arbeiten? Dann müssen Sie die Bescheinigung in den ersten 3 Monaten nach Wegzug Ihres Arbeitnehmers aus den Niederlanden beantragen.
Vorübergehende Tätigkeit in Belgien
Arbeitet Ihr Arbeitnehmer vorübergehend in Belgien, müssen Sie dies im Rahmen der so genannten Limosa-Meldepflicht vorab in Belgien melden. Dies ist über die Limosa-Website möglich.
Formular herunterladen und zusenden
Für Selbstständige und Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande ist es nicht möglich, den Antrag online zu stellen. Laden Sie den Antragsvordruck über einen der unten stehenden Links herunter und senden Sie uns den Antrag per Post zu. Der Vordruck steht im PDF-Format zur Verfügung. Um eine PDF-Datei lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader.
Anträge, die per E-Mail eingehen, werden nicht vorrangig bearbeitet.
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