Internationale Entsendung Startseite
Wenn Sie vorübergehend außerhalb der Niederlande arbeiten, können Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben. Sie regeln dies mit einer A1/(E)101-Bescheinigung. In vielen Ländern dürfen Sie ohne eine solche Bescheinigung Ihre Tätigkeit gar nicht aufnehmen. Sie beantragen die A1/(E)101-Bescheinigung bei uns.

