Internationale Entsendung
Mitteilungspflichtige Änderungen
Wenn Ihr Arbeitnehmer entsandt ist und seine Situation ändert sich, teilen Sie uns dies bitte möglichst unverzüglich mit. Wir prüfen in diesem Fall, ob sich seine Sozialversicherung ändert.
Die folgenden Änderungen müssen Sie uns unbedingt melden:
Ihr Arbeitnehmer zieht um
Ändert sich aufgrund des Umzugs die Sozialversicherung Ihres Arbeitnehmers, informieren wir Sie innerhalb von 2 Wochen. Ändert sich die Sozialversicherung nicht, senden wir Ihnen eine neue E101-Bescheinigung mit der korrekten Wohnanschrift.Ausdehnung der Tätigkeit im Wohnland Ihres Mitarbeiters
Wohnt Ihr Arbeitnehmer außerhalb der Niederlande und erhöht sich die Stundenzahl, die er im Wohnland arbeitet, teilen Sie uns dies mit. Wenn sich hierdurch die Sozialversicherung Ihres Arbeitnehmers ändert, informieren wir Sie innerhalb von 2 Wochen.Wie melden Sie Änderungen?
Änderungen mailen Sie an id.verzekeringen@svb.nl. Ihre E-Mail muss folgende Angaben Ihres Mitarbeiters enthalten:- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- burgerservicenummer
Sie können uns auch schriftlich benachrichtigen:
Sociale VerzekeringsbankKantoor Verzekeringen
Postbus 357
NL-1180 AJ Amstelveen

