Internationale Entsendung
Eine A1/(E)101-Bescheinigung online beantragen
Arbeitgeber
Über TWinternet können Sie auf einfache Weise online eine A1/(E)101-Bescheinigung beantragen. Im Vergleich mit dem gedruckten Antragsformular brauchen Sie deutlich weniger Angaben zu machen und Sie erhalten häufig innerhalb einer Woche Nachricht. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Status Ihrer Anträge online einzusehen.
Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person (zum Beispiel Ihr Steuerberater) kann über Internet einen Antrag stellen.
Hat Ihr Unternehmen noch kein (neues) Benutzerkonto für das Online-Antragsverfahren oder haben Sie das Passwort oder den Benutzernamen vergessen, beantragen Sie einfach ein (neues) Benutzerkonto. Wir senden Ihnen am nächstfolgenden Arbeitstag ein Schreiben mit dem zu Ihrem Benutzernamen gehörenden Passwort zu. Gehen Sie bitte sorgfältig mit Ihren Login-Daten um.
Bevollmächtigung
Haben Sie als Arbeitgeber eine andere Person bevollmächtigt? Sie können Ihr Passwort und Ihren Benutzernamen an die von Ihnen bevollmächtigte Person weitergeben. In diesem Fall benötigen wir keine separate Vollmacht mehr.
Tritt die von Ihnen bevollmächtigte Person auch im Namen Ihres Arbeitnehmers auf? Dann benötigen wir eine von Ihrem Arbeitnehmer unterschriebene Vollmacht. Senden Sie uns die Vollmacht mit der Post zu und nennen Sie hierin auch die BSN-Nummer Ihres Arbeitnehmers. Die Vollmacht muss die Angabe enthalten, dass diese den Antrag auf eine A1/(E)101-Bescheinigung betrifft.
Wir empfehlen Ihnen, die Vollmacht eine Woche vor der Beantragung der A1/(E)101-Bescheinigung vorzulegen, damit wir diese Daten bereits eingeben können.
Bitte beachten Sie: Für jeden neuen Antrag müssen Sie eine neue Vollmacht vorlegen.
Anderes Verfahren bei Wohnort außerhalb der Niederlande
Wohnen Ihre Arbeitnehmer nicht in den Niederlanden und werden sie in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der Niederlande) arbeiten? Fordern Sie in diesem Fall bei der befugten Stelle des Wohnlands Ihres Arbeitnehmers eine Bescheinigung an. Diese muss die Angabe enthalten, dass gegen die Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auf Ihren Arbeitnehmer keine Einwände bestehen. Anschließend können Sie innerhalb von zwei Monaten die A1/(E)101-Bescheinigung schriftlich bei uns beantragen. Fügen Sie auch die schriftliche Bescheinigung des ausländischen Trägers bei.
Formular herunterladen und zusenden
Für Selbstständige und Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande ist es nicht möglich, den Antrag online zu stellen. Laden Sie den Antragsvordruck über einen der unten stehenden Links herunter und senden Sie uns den Antrag per Post zu. Der Vordruck steht im PDF-Format zur Verfügung. Um eine PDF-Datei lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader.
Anträge, die per E-Mail eingehen, werden nicht vorrangig bearbeitet.
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