Sociale verzekeringsbank - voor het
levenSociale verzekeringsbank - voor het
leven

BDZ - Krankenversicherung in Deutschland

BDZ

Krankenversicherung in Deutschland

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie in Deutschland krankenversichert, wenn Sie:
  • ausschließlich in Deutschland arbeiten oder
  • ausschließlich eine deutsche Rente beziehen.

Sie arbeiten in Deutschland

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, sind Sie in Deutschland krankenversichert. Sie versichern sich dann bei einer deutschen Krankenkasse. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dort an. Von der deutschen Krankenkasse bekommen Sie einen Sozialversicherungsausweis. In den Niederlanden erhalten Sie medizinische Versorgung nach dem AWBZ. Die Höhe der Erstattungen in Deutschland kann von der Höhe der Erstattungen in den Niederlanden abweichen.

Medizinische Leistungen in den Niederlanden

In der Regel können Sie medizinische Leistungen in Ihrem Wohnland in Anspruch nehmen, in Ihrer Situation also in den Niederlanden. Damit Ihnen die Kosten der von Ihnen beanspruchten Leistungen erstattet werden, fordern Sie eine E106/S1-Bescheinigung bei Ihrer deutschen Krankenkasse an und senden diese an CZ Zorgverzekeringen:

Wilhelminastraat 39
6131 KM Sittard
Tel. (046) 459 58 12

Damit melden Sie sich auch bei CZ Zorgverzekeringen an. Die Kosten werden Ihnen dann aus den Niederlanden erstattet. Für verschiedene Leistungen wie Zahnarzt, Physiotherapie oder Grippeimpfung können Sie in den Niederlanden eine Zusatzversicherung bei einer Krankenversicherung Ihrer Wahl abschließen.

Sie bekommen eine Leistung aus Deutschland

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich eine Rente aus Deutschland beziehen, sind Sie in Deutschland krankenversichert. Diese Versicherung heißt "Krankenversicherung der Rentner (KVdR)". Sie zahlen auch die Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland. Ärztliche Versorgung erhalten Sie in dem Land, in dem Sie wohnen, in Ihrem Fall also in den Niederlanden. Melden Sie sich dazu beim College voor Zorgverzekeringen (CVZ) in den Niederlanden. Dazu benötigen Sie eine E121/S1-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse anfordern.

Sie arbeiten in Deutschland und in den Niederlanden

In den Niederlanden erhalten Sie medizinische Versorgung nach dem AWBZ. Die Höhe der Erstattungen in Deutschland kann von der Höhe der Erstattungen in den Niederlanden abweichen.

Leistungen aus Deutschland und den Niederlanden

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und Leistungen aus beiden Ländern erhalten, sind Sie in den Niederlanden krankenversichert und nach dem AWBZ versichert. Dazu melden Sie sich bei einer niederländischen Krankenversicherung Ihrer Wahl. Sie zahlen dann Beiträge in den Niederlanden.