BDZ
Versicherung Ihres Partners und Ihrer Kinder
Wenn Ihr Partner und Ihre Kinder unter 18 Jahren kein eigenes Einkommen haben, können Sie sie in der deutschen Krankenkasse mitversichern. Dazu melden Sie sie bei CZ Zorgverzekeringen in den Niederlanden an. Wenn Sie in Deutschland arbeiten, benötigen Sie dazu eine E106/S1-Bescheinigung. Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen, benötigen Sie eine E121/S1-Bescheinigung. Beide Bescheinigungen können Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse anfordern.
Medizinische Leistungen in den Niederlanden
Ihr Partner oder Ihre Kinder können medizinische Leistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Ihre deutsche Krankenkasse erstattet die Kosten für diese Leistungen. Ihr Partner braucht in den Niederlanden keine Beiträge zu zahlen.
Sie können auch eine Zusatzversicherung für Ihren Partner abschließen. Eine Zusatzversicherung erstattet zum Beispiel die Kosten für Zahnarztbehandlungen und Physiotherapie.

