BDZ
Sie arbeiten in Deutschland
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, schließen Sie eine Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse ab. Ihr Arbeitgeber meldet Sie dort an. Sie erhalten von der deutschen Krankenkasse einen Sozialversicherungsausweis.
Da Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland pflichtversichert sind, sind Sie wohl nach dem Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) in den Niederlanden versichert.
Medizinische Leistungen aus den Niederlanden
In der Regel können Sie medizinische Leistungen in Ihrem Wohnland in Anspruch nehmen, in Ihrer Situation also in den Niederlanden. Damit Ihnen die Kosten der von Ihnen beanspruchten Leistungen erstattet werden, fordern Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse eine E106(S1)-Bescheinigung an und senden diese an CZ Zorgverzekeringen:
Wilhelminastraat 39
6131 KM Sittard
Tel. (046) 459 58 12
Damit melden Sie sich auch bei CZ Zorgverzekeringen an. Die Kosten werden Ihnen dann aus den Niederlanden erstattet. Für verschiedene Leistungen wie Zahnarzt, Physiotherapie oder Grippeimpfung können Sie in den Niederlanden eine Zusatzversicherung bei einer Krankenversicherung Ihrer Wahl abschließen.
Einkommen über 4.237,50 € brutto im Monat: nicht mehr automatisch versichert
Wenn Sie mehr als 4.237,50 € brutto im Monat verdienen, sind Sie in Deutschland nicht mehr automatisch krankenversichert.
Freiwillige Versicherung
Wenn Sie vorher in Deutschland krankenversichert waren, können Sie eine freiwillige Versicherung abschließen. Dazu melden Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse an. Diese Anmeldung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem sich Ihr Einkommen auf über 4.237,50 € brutto erhöht hat.
Können Sie sich nicht freiwillig versichern? Schließen Sie dann eine private Krankenversicherung ab. Sie sind dann nicht nach dem niederländischen Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) versichert.
Zuschuss
Wenn Sie eine freiwillige oder private Versicherung abgeschlossen haben, zahlt Ihr Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Sie finden diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsbescheinigung unter "Arbeitgeber-Zuschuss".

