BDZ
Sie bekommen eine Leistung aus Deutschland
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und ausschließlich eine Rente aus Deutschland beziehen, sind Sie in Deutschland krankenversichert. Diese Versicherung heißt "Krankenversicherung der Rentner (KVdR)". Sie zahlen auch die Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland. Ärztliche Versorgung erhalten Sie in dem Land, in dem Sie wohnen, in Ihrem Fall also in den Niederlanden. Melden Sie sich dazu beim CZ Zorgverzekeraar in den Niederlanden. Dazu benötigen Sie eine E121/S1-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse anfordern.
Steuern und Beiträge
Sie zahlen über Ihre deutsche Rente keine Einkommenssteuer in den Niederlanden. In den Niederlanden zahlen Sie jedoch bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Beiträge für die AOW-Leistung und die Anw-Hinterbliebenenleistung. Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr zahlen Sie nur noch Beiträge für das Anw. Sie erhalten einen entsprechenden Steuerbescheid vom niederländischen Finanzamt.
Leistungen aus Deutschland und den Niederlanden
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und Leistungen aus beiden Ländern erhalten, sind Sie in den Niederlanden krankenversichert und nach dem AWBZ versichert. Dazu melden Sie sich bei einer niederländischen Krankenversicherung Ihrer Wahl. Den Beitrag zahlen Sie dann in den Niederlanden.Zulage zur Beitragszahlung
Wenn Sie Beiträge an das niederländische Finanzamt entrichten, können Sie eine Zulage von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten. Diese Zulage erhalten Sie nachträglich, nachdem Sie vom Finanzamt den definitiven Bescheid für das Vorjahr erhalten haben. In bestimmten Fällen können Sie auch eine Zulage vom niederländischen Finanzamt erhalten. Diese Zulage wird Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag) genannt.
*Befreiung von der Versicherungspflicht
In den Niederlanden gibt es vier Volksversicherungen, die folgende Leistungen regeln: Kindergeld (AKW), Altersleistung (AOW), Hinterbliebenenleistung (Anw) und Leistungen bei besonderen Krankheitskosten (AWBZ). Grundsätzlich sind alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert. Wenn Sie ein Arbeitseinkommen oder eine Sozialleistung beziehen, zahlen Sie Beiträge zu den Volksversicherungen. In bestimmten Fällen können Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Sie brauchen dann keine Beiträge mehr zu zahlen, sind jedoch auch nicht mehr versichert. Die Befreiung können Sie beantragen bei der SVB, Telefonnummer 0031-(0)20 6565352.

