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BDZ - Krankenversicherung in den Niederlanden

BDZ

Wie funktioniert die Krankenversicherung in den Niederlanden?

Niederländisches Krankenversicherungsgesetz

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, sind Sie in den Niederlanden krankenversichert. Das ist im niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) und Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) geregelt. Sie melden sich dann in den Niederlanden bei einer Krankenversicherung Ihrer Wahl an und erhalten eine Versicherungspolice. Diese dient zugleich als Versicherungsnachweis.

Beiträge

In den Niederlanden zahlen Sie einen Krankenversicherungsbeitrag und einen Beitrag für das AWBZ. Ihr Arbeitgeber zahlt 7,10 % Krankenversicherungsbeitrag für Sie. Der maximale Betrag, von dem dieser Beitrag einbehalten wird, liegt bei 50.064 €. Für das AWBZ wird ein Beitrag in Höhe von 12,15 % von Ihrem Arbeitsentgelt einbehalten. Der maximale Betrag, von dem dieser Beitrag einbehalten wird, liegt bei 33.863 €.

Außerdem zahlen Sie pro Jahr einen Beitrag in Höhe von circa 1.200 € an Ihre Krankenversicherung. Für 2012 besteht eine Pflichtselbstbeteiligung von 220 €. Das bedeutet, dass Sie die ersten 220 € zahlen, wenn Ihnen Krankheitskosten entstehen. Sie können freiwillig eine höhere Selbstbeteiligung wählen. Bei einer höheren Selbstbeteiligung zahlen Sie weniger Beiträge.

Welche Kosten werden erstattet?

In der Krankenversicherung werden die folgenden Kosten (teilweise) erstattet:
  • Hausarztleistungen
  • nichtärztliche Leistungen wie Logopädie
  • Aufenthalt in einem Krankenhaus
  • Leistungen von Fachärzten
  • Arzneimittel
  • Krankentransport
  • medizinische Hilfsmittel
  • Geburtshilfe und Hebammenhilfe
  • zahnärztliche Leistungen (bis 22 Jahre)
Für Geburtshilfe, einige Arzneimittel, Hilfsmittel und Krankentransport zahlen Sie keine Selbstbeteiligung.