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BDZ - Versicherung Ihres Partners und Ihrer Kinder

BDZ

Versicherung Ihres Partners und Ihrer Kinder

Wenn Ihr Partner und Ihre Kinder unter 18 Jahren kein eigenes Einkommen haben, können Sie sie in der deutschen Krankenkasse mitversichern. Dazu melden Sie sie bei CZ Zorgverzekeringen in den Niederlanden an. Wenn Sie in Deutschland arbeiten, benötigen Sie dazu eine E106/S1-Bescheinigung. Diese können Sie bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung anfordern.

Wenn Sie eine deutsche Rente beziehen, benötigen Sie eine E121/S1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie beim College voor Zorgverzekeringen (CVZ) anfordern. Sie können das Antragsformular E 121 auf der Website cvz.nl herunterladen. Sie können auch anrufen: (0031) 10 428 95 51.

Ärztliche Versorgung in Deutschland und in den Niederlanden

Familienmitglieder, die bei Ihnen mitversichert sind, nehmen in der Regel ärztliche Versorgung in ihrem Wohnland in Anspruch. In Ihrer Situation ist das Deutschland. Sie können jedoch auch medizinische Leistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Ab dem 1 Januar 2012 kann das nur noch mit einem EHIC-Paß (European Health Insurance Card). Beantragen Sie deswegen rechtzeitig einen EHIC-Paß, damit Sie nicht erst die Kosten selber tragen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Agis-Website.

Zusatzversicherung

Die niederländische Krankenversicherung besteht aus einer gesetzlichen Grundversicherung. Möchten Sie auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Zahnarzt, Physiotherapie oder die Grippeimpfung versichern, können Sie bei einer niederländischen Krankenversicherung Ihrer Wahl eine Zusatzversicherung für sich und Ihre Familie abschließen. Medizinische Leistungen im Rahmen einer Zusatzversicherung können nur in den Niederlanden in Anspruch genommen werden.