BDZ
Sie bekommen eine Sozialleistung aus den Niederlanden
Wohnen Sie in Deutschland und erhalten eine Leistung aus den Niederlanden? In diesem Fall sind Sie in den Niederlanden krankenversichert. Sie zahlen daher auch in den Niederlanden Krankenversicherungsbeiträge. Die medizinische Versorgung können Sie in Deutschland in Anspruch nehmen.
Um medizinische Versorgung in Deutschland erhalten zu können, müssen Sie sich zunächst mit dem Formular E121/S1 bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Sie können das Formular E121/S1 beim College voor Zorgverzekeringen(CVZ) anfordern. Sie können das Antragsformular E 121/S1 auf der Website cvz.nl herunterladen. Sie können auch anrufen: (0031) 10 428 95 51.
Wohnen Sie in Deutschland und beziehen Sie neben Ihrer niederländischen Leistung auch eine deutsche Leistung oder Rente, sind Sie in Deutschland krankenversichert.
Was zahlen Sie in den Niederlanden?
| Beitragsprozentsatz | über ein Einkommen von maximal |
|---|---|
| 7,10 % von Ihrer AOW-, Anw- oder WIA/WAO-Leistung | 50.064 € pro Jahr |
| 5,00 % von einer sonstigen Leistung | 50.064 € pro Jahr |
| 12,15 % AWBZ-Beitrag bei einem Leistungsbezug | 33.863 € pro Jahr |

