BDZ
Allgemeines Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ)
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, sind Sie automatisch nach dem niederländischen Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten (AWBZ) versichert. Im Rahmen dieses Gesetzes werden Kosten für Leistungen erstattet, die nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sind, wie zum Beispiel häusliche Pflege oder die Aufnahme in ein Pflegeheim.
Familienmitglieder nicht nach dem AWBZ versichert
Wenn Ihre Familienmitglieder in Deutschland wohnen, werden ihnen keine AWBZ-Kosten erstattet, es sei denn, sie sind über Ihre niederländische Krankenversicherung versichert. Sie müssen die entsprechenden Leistungen dann jedoch in den Niederlanden in Anspruch nehmen.Zuzahlung
Sind Sie über 18 Jahre alt und nehmen Sie AWBZ-Leistungen in Anspruch, zahlen Sie in der Regel eine Selbstbeteiligung. Wie viel Sie genau bezahlen, richtet sich nach Ihrer Situation und den AWBZ-Leistungen, die Sie benötigen.AWBZ-Leistung beantragen
Wenn Sie eine AWBZ-Leistung benötigen, nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihrem so genannten "Zorgkantoor" (AWBZ-Ausführungsstelle) auf. Dort wird geprüft, welche Leistungen Sie genau benötigen, und Ihnen bei der weiteren Antragstellung geholfen. Die Adresse Ihres "Zorgkantoor" erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.

