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BDZ - Sie werden krank

BDZ

Sie werden krank

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und erkranken oder einen Arbeitsunfall erleiden, zahlt Ihr deutscher Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen weiterhin 100 % Ihres Gehalts.

Nach 6 Wochen bekommen Sie Krankengeld von Ihrer deutschen Krankenkasse. Das Krankengeld beläuft sich auf ungefähr 77 % des vor Ihrer Krankheit verdienten Nettogehalts.

Krankmeldung

Wenn Sie krank werden, unternehmen Sie Folgendes:

  1. Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber am ersten Krankheitstag krank. Nennen Sie dabei Ihre Versicherungsnummer.
  2. Melden Sie sich bei Ihrer regionalen UWV-Geschäftsstelle krank. Nennen Sie dabei die folgenden Daten:
    • Ihr erster Krankheitstag
    • die Krankheitsursache
    • Ihre Versicherungsnummer
    • Name Ihrer deutschen Krankenkasse.
  3. Melden Sie sich zum vereinbarten Termin beim UWV-Sozialmediziner. Sie bekommen vorab eine Terminbestätigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Das UWV leitet Ihre Krankmeldung an Ihre deutsche Krankenkasse weiter.

Wie lange bekommen Sie Krankengeld?

Sie bekommen in einem Zeitraum von 3 Jahren höchstens 1,5 Jahre (78 Wochen) Krankengeld. Das gilt nur, wenn die Ursache der Krankheit die gleiche bleibt. Die ersten 6 Wochen, in denen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiterzahlt, werden diesen 78 Wochen angerechnet.

Einkommen über 4.237,50 € brutto pro Monat

Verdienen Sie mehr als 4.237,50 € brutto pro Monat? Ihre Pflichtkrankenversicherung wird dann beendet. Sie sind nicht mehr automatisch krankenversichert.

Freiwillige Versicherung
Waren Sie früher schon (bevor Sie mehr als 4.237,50 € verdienten) in Deutschland krankenversichert? Sie können dann eine freiwillige Versicherung abschließen. Melden Sie sich dazu innerhalb von 3 Monaten, nachdem sich Ihr Einkommen auf über 4.237,50 € brutto monatlich erhöht hat, bei einer deutschen Krankenkasse an.

Können Sie keine freiwillige Versicherung abschließen? Schließen Sie dann eine private Krankenversicherung ab (Krankentagegeld).

Zuschuss
Bei Abschluss einer freiwilligen oder privaten Versicherung zahlt Ihr Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Sie finden diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsbescheinigung unter "Arbeitgeber-Zuschuss".

Über 1,5 Jahre krank

Wenn Sie länger als 1,5 Jahre krank sind, bekommen Sie eine deutsche Erwerbsminderungsrente.