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BDZ - Erwerbsminderung in Deutschland

BDZ

Erwerbsminderung in Deutschland

Wenn Sie länger als 1,5 Jahre krank sind, bekommen Sie eine deutsche Erwerbsminderungsrente, wenn Sie:

  • insgesamt 5 Jahre in Deutschland versichert waren und erwerbsgemindert sind;
  • in den letzten 60 Monaten vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate gearbeitet haben und dadurch versichert waren. Sie dürfen auch Zeiträume hinzuzählen, in denen Sie in den Niederlanden (oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat) in der Erwerbsminderungsversicherung versichert waren;
  • durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit erwerbsgemindert sind. In diesem Fall gilt keine fünfjährige Wartezeit.

Volle oder teilweise Leistung

Deutschland kennt 2 Erwerbsminderungsrenten:

  • eine volle Erwerbsminderungsrente für Personen, die weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
  • eine teilweise Erwerbsminderungsrente für Personen, die 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten können.

Sie dürfen als Empfänger einer Erwerbsminderungsrente nur begrenzt dazuverdienen.

Werden Sie vor der Vollendung Ihres 63. Lebensjahres erwerbsgemindert, erhalten Sie eine niedrigere Leistung.

  • Werden Sie zwischen der Vollendung Ihres 60. und 63. Lebensjahres erwerbsgemindert, erhalten Sie 0,3 % weniger Rente für die Monate bis zur Vollendung Ihres 63. Lebensjahres.
  • Werden Sie vor der Vollendung Ihres 60. Lebensjahres erwerbsgemindert, erhalten Sie 10,8 % weniger Rente für die Monate bis zur Vollendung Ihres 63. Lebensjahres.

Erwerbsminderungsleistung aus Deutschland und den Niederlanden

Waren Sie sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland in der Erwerbsminderungsversicherung versichert? In diesem Fall können Sie aus beiden Ländern eine Erwerbsminderungsleistung erhalten. Die deutsche und die niederländische Leistung beantragen Sie beim UWV. 2 Situationen sind denkbar:

Sie waren bei Eintritt Ihrer Erwerbsminderung in den Niederlanden versichert
Wenn Sie zu Beginn Ihrer Erkrankung in den Niederlanden versichert waren, erhalten Sie nur die niederländische Erwerbsminderungsleistung (WIA-Leistung). Bekommen Sie auch eine deutsche Erwerbsminderungsrente, zieht das UWV diese von Ihrer WIA-Leistung ab.
Sie waren bei Eintritt Ihrer Erwerbsminderung in Deutschland versichert
Wenn Sie zu Beginn Ihrer Erkrankung in Deutschland versichert waren, erhalten Sie eine deutsche Erwerbsminderungsrente. Daneben können Sie eine niederländische Erwerbsminderungsleistung nach dem Gesetz WIA erhalten. Die Höhe Ihrer WIA-Leistung richtet sich danach, wie lange Sie in den Niederlanden und in Deutschland (oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat) versichert waren. Ihre deutsche Rente wird nicht von Ihrer niederländischen Leistung abgezogen.